Durch unsere umfassende Erfahrung im Bereich der arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bieten wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein breit aufgestelltes Beratungsspektrum.

So sind wir beispielsweise durch die Kooperation mit unserer Steuerberatungsgesellschaft regelmäßig mit den arbeitsrechtlichen Problemstellungen im Rahmen von Unternehmens-restrukturierungen, -sanierungen und -transaktionen befasst.
   
Darüber hinaus bieten wir Ihnen sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite Beistand in allen Angelegenheiten des arbeitsrechtlichen Alltags, so dass uns Probleme und Fragestellung beider Seiten vertraut sind und uns unsere Erfahrungen aus der Beratung beider Seiten auch wechselseitig hilfreich sind.

Unsere Betreuung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:

  • Abmahnungen
  • Kündigungen und Änderungskündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Arbeitsvertäge – Erstellung und Prüfung
  • Begleitung von Betriebsübergängen (Verhandlung und Ausarbeitung von Personalüberleitungsvertägen; Erstellung des Mitteilungsschreibens gem. § 613a Abs. 5 BGB)
  • Begleitung von Betriebsänderungen und -verlagerungen
  • Kurzarbeit
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Personalgestellungen
  • (variable) Vergütungssysteme
  • Vertretung in allen Arbeitsgerichtsprozessen